Allgemeine Informationen

Was ist Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie?

Psychotherapie ist eine Leistung sowohl der gesetzlichen, als auch der meisten privaten Krankenversicherungen. Sie ist eine Behandlungsmethode zur Linderung verschiedenster seelischer und psychischer Leiden und Erkrankungen, die ihre Ursache in unbewussten Konflikten finden, die durch für das Unbewusste bedeutsame Ereignisse und Erlebnisse wieder wachgerufen werden. Dann entstehen oftmals Symptome, die unter anderem als Versuch der Psyche zu werten sind, den Konflikt zu lösen. In diesem Sinne können Symptome als Ausdruck ungelebter Wünsche und/oder Versuche der Lösung unbewusster Konflikte gesehen werden.

In der Regel findet eine Psychotherapie im Rahmen von regelmäßigen Terminen bei Jugendlichen und Erwaschenen in Form von Gesprächen statt, bei Kindern zudem durch das therapeutische Spielen. So wie sich bei Erwachsenen und Jugendlichen über das Gespräch und Zusammenspiel zwischen Therapeut und Klient ein Zugang zum Unbewussten ermöglicht, findet das Unbewusste des Kinder seinen Ausdruck vor allem durch das und im Spiel. In der Jugendlichen- und Erwachsenentherapie wird somit vor allem Gesprochen, in der Kindertherapie vor allem gespielt. Letzteres mag zu Beginn zunächst für viele Erwachsene befremdlich wirken, drängen doch die Symptome deutlich dazu, dass „etwas getan werden muss“, während das Kind zu Hause oft berichtet, es „wird da ja nur gespielt“. Die damit verbundene Irritation ist nur menschlich und unter dem Aspekt der technischen Besonderheiten einer Psychotherapie im Vergleich zu den alltäglich bekannten medizinischen Gesundheitsleistungen sicher nachvollziehbar.

Allgemein kann man die generelle Vorgehensweise sehr grob umreißen: Das Symptom besitzt auch immer eine Funktion als Ausdrucksmittel des unbewussten Innenlebens. Gelingt es in der Therapie, diese Funktion aufzudecken und den dahinter liegenden ursächlichen unbewussten Konflikt zu bearbeiten, wird dem Symptom die Grundlage entzogen und es kann aufgegeben werden, bzw. verbessert sich bis es idealerweise nicht weiter auftritt. Eine direkte „Bekämpfung“ oder ein „Verbieten“ des Symptoms hinterlässt unter diesem Verständnis so also eine zu besetztende Lücke, die dann oft einfach nur zu anderen, oft gar stärkeren Symptomen führt. Ziel ist es also, den hinter dem Symptom verborgen liegenden unbewussten Konflikt zu entschlüsseln und in der Therapie zu bearbeiten, und weniger, ein Symptom einfach „zu beseitigen“.

Hierbei unterliegt der Psychotherapeut der Schweigepflicht gegenüber seinem Patienten. Auch gegenüber Angehörigen und den Sorgeberechtigten.

Hinweise zum Behandlungsverlauf:

Eine tiefenpsychologische Therapie benötigt Zeit. Der behandlungsverlauf gleicht weniger einer stetig steigenden Kurve, sondern oft eher einer „Treppenform“: Die Symptome und das persönliche Empfinden steigen nicht gleichmäßig mit jeder Stunde, vielmehr gibt es „sprunghafte“ Verläufe; d.h. eine Verbesserung tritt ein, schließlich bleibt diese eine zeitlang auf gleichem Niveau, dann wird plötzlich ein neues Niveau erreicht. Es ist ebenfalls normal, dass das subjektive Befinden zwischenzeitlich auch wieder etwas schlechter werden kann.

Oft tritt eine spürbare „Erstverbesserung“ auf; die Symptome werden weniger quälend, das subjektive Wohlbefinden bleibt. Der Klient mag dies dann so erleben, dass er sich nach einer Stunde besser fühlt, als davor. Irgendwann geschieht dies dann jedoch anders herum: Man fühlt sich nach der Stunde schlechter, ist wütend oder traurig, während es einem vor der Stunde verhältnismäßig „normal“ ging. Dies ist ein Zeichen, dass es in der Therapie gerade gelungen ist, einen Teil der schwierigen unbewussten Themenbereiche „aufzuwecken“. Ist dies der Fall, so kann das einer der entscheidenden Punkte der Therapie sein: Kommt der Klient nun weiter in die Therapie und spricht dies an, ist hier gerade die Chance, den bisher unverarbeiteten (Teil-)Konflikt in der Auseinandersetzung mit dem Therapeuten endlich zu einer hinreichenden Lösung zu führen. Dieser Vorgang geschieht dann oft mehrfach in einer Therapie.

Wer ist ein „Psychotherapeut“ oder eine „Psychotherapeutin“?

Nach dem Psychotherapeutengesetz darf sich nur „Psychotherapeut“ oder „Psychotherapeutin“ nennen, wer nach einem Studium der Medizin, Psychologie oder Pädagogik eine drei- bis fünfjährige Ausbildung in Psychotherapie asolviert hat und die staatliche Approbationsprüfung bestanden hat. Damit soll ausgeschlossen werden, dass Psychotherapie von Personen durchgeführt wird, die dafür nicht ausreichend ausgebildet sind. Medikamente werden ausschließlich von Ärzten, z.B. Psychiatern verordnet.

Bekommt der approbierte Psychotherapeut/ die approbierte Psychotherapeutin eine Zulassung durch die Kassenärztlche Vereinigung, können Patienten mit ihrer Krankenversicherungskarte direkt einen Psychotherapeuten aufsuchen und eine klare Kostenregelung für die gesetzlichen Krankenkassen ist gegeben. Approbierte PsychotherapeutInnen können auch ohne Kassenzulassung Psychotherapien über das sog. „Kostenerstattungsverfahren“ zu Lasten der Krankenkassen durchführen, hierbei ist jedoch vieles in der Verwaltung komplizierter.

Welche Behandlungsverfahren gibt es noch?

Es gibt neben der tiefenpsychologisch fundierten Psychotherapie noch verschiedene andere psychotherapeutische Verfahren. Als Kassenleistung sind zurzeit jedoch lediglich noch Psychoanalyse und Verhaltenstherapie anerkannt. Die Anerkennung regeln die Psychotherapierichtlinien des Bundesausschusses der Ärzte und Krankenkassen. 

Wann ist eine Psychotherapie angezeigt?

Psychotherapie ist z.B. indiziert bei:

  • ADHS/ADS
  • Angststörungen
  • Depressiven Störungen
  • Psychosomatischen Beschwerden
  • Psychischen Beeinträchtigungen oder Behinderungen aufgrund schwerer, auch chronischer körperlicher Erkrankungen oder Erlebnisse (Traumata)
  • Persönlichkeitsstörungen
  • bestimmten Störungen im Kindesalter, wie Einnässen nach dem 5. Lj. oder Einkoten nach dem 3. Lj.
  • Suchterkrankungen
  • Zwangsstörungen